Brandenburg: Internet und Datenschutz im Koalitionsvertrag

Der rot-rote Koalitionsvertrag in Brandenburg, der wahrscheinlich durch die Parteitage von Linkspartei und SPD genehmigt wird der durch die Parteitage von Linkspartei und SPD genehmigt wurde, enthält, anders als sein Vorgänger aus 2004 zwischen CDU und SPD, einige Punkte zur Informationsgesellschaft:

Der Ausbau der Breitbandinternet-Infrastruktur in Brandenburg ist eine notwendige Voraussetzung zur Sicherung und Entwicklung des Standortes Brandenburg. (…) Der Wettbewerb der Netzanbieter alleine wird die bestehende quantitative und qualitative Unterversorgung nicht beseitigen können. (…) Wir werden mit den Netzanbietern den Dialog fortsetzen. Es ist unser Ziel, alle verfügbaren Netze so auszubauen, dass jedem Brandenburger ein hochleistungsfähiger Breitbandinternetanschluss zur Verfügung steht.

Richtig ist dabei, dass es immer noch viele Gebiete in Brandenburg (und anderswo) gibt, in denen es Internet nur per ISDN gibt. Bahnbrechend ist der Ansatz im Koalitionsvertrag aber nicht, denn hier wird ein bereits vorhandenes Lieblingsprojekt der Brandenburger Staatskanzlei fortgesetzt. Leider wird das Vorhandensein von leistungsfähigen Internetanschlüssen nur als Standortfaktor betrachtet und nicht auch als ein demokratisch notwendiges Grundrecht jedes einzelnen Bürgers. Die Erkenntnis, dass der Markt auch hier nicht alles regelt, ist richtig. Aber man will es dennoch mit diesen Wettbewerbern lösen, was wohl mindestens auch auf Formen von Subvention hinauslaufen dürfte. Die Idee, das Problem auch durch Förderung partizipativer Bürgernetze wie z.B. Freifunk in Angriff zu nehmen, scheint in linken Kreisen nur partiell angekommen zu sein.

Ein tatsächliche Neuerung soll es dagegen beim Datenschutz geben. Die Kompetenzen des Datenschutzbeauftragten werden in einer neuen Behörde auf den privatwirtschaftlichen Bereich ausgeweitet, bisher ist dieser Bereich nur als eine Abteilung beim Innenministerium angesiedelt:

Die Koalition wird den institutionellen Datenschutz stärken. Dazu soll die Aufsicht über den der öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich(e) in einer Behörde zusammengefasst und unabhängig wahrgenommen werden.

Einen Prüfauftrag gibt es für den Ausbau von digitalen internen Verwaltungsstrukturen und für E-Government. Dass der Pflege von öffentlichen Webseiten wie brandenburg.de (also wohl Relaunch) ein eigener Satz gewidmet ist, ist vielleicht lustig, aber sollte doch eigentlich überflüssig sein.

Digitale Demokratie

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