Bundesverfassungsgericht bestätigt Vorratsdatenspeicherung!

Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung! Das war die Eilmeldung, die am gestrigen Dienstag Vormittag über die wichtigsten digitalen Holzmedien verbreitet wurde und auch von den großen Nachrichtensendungen der alten Bewegtbild- und Tonmedien so gebracht wurde. Doch einer genaueren Überprüfung hält diese Meldung nicht stand.

Die Richer in Karlsruhe urteilten zwar, dass die jetzige anlasslose Speicherung nicht mit der Verfassung in Einklang zu bringen ist und darum alle bereits auf der jetzigen gesetzlichen Grundlage gespeicherten Datensätze umgehend gelöscht werden müssen. Aber sie stellten auch fest, dass eine anlasslose Speicherung auf Vorrat möglich ist, wenn die juristischen Hürden höher gelegt und Sicherheitsaspekte mehr beachtet werden. So verlangten sie einen Richtervorbehalt bei der Weitergabe der gesammelten Daten an staatliche Stellen. Solch ein Richtervorbehalt hat in der Praxis jedoch keine große Relevanz.

Die freudigen Statements aus der Politik (Grüne: “Sieg für die Bürgerrechtsbewegung“, Linke: “Überwachungsträume geplatzt”) werden wahrscheinlich bald der nüchternen Erkenntnis weichen, dass das Bundesverfassungsgericht der Vorratsdatenspeicherung mit diesem Urteil letzlich zum Sieg verholfen hat. Der letzte Strohhalm ist jetzt die Überprüfung der EU-Richtlinie, auf der die Vorratsdatenspeicherung beruht. Dass die Richter diesen Weg nicht selbst gegangen sind, ist eine sehr starkes Indiz dafür, dass der Europäische Gerichtshof die Richtlinie im Grunde akzeptieren wird.

Siehe auch:

Gruselige Aussichten, Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung

Bundesverfassungsgericht legt Hürde für künftige Vorratsdatenspeicherung hoch, Stefan Krempl, heise.de

Kommentar zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil, Markus Beckedahl, netzpolitik.org

Vorratsdatenspeicherungs-Urteil – ein Pyrrhussieg, Tirsales (Piratenpartei)

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